Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Annahme der Anmeldung durch die SportZ Ziegler GmbH erwirbt der Anmelder das Recht, die entsprechenden öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Sportanlagen im Rahmen der mit der Anmeldung offen gelegten Spiel- und Trainingsmöglichkeiten für den gemieteten Bereich der Sandfläche zu benutzen. Eine gewerbliche Nutzung durch Personen, Vereine und Organisationen wie beispielsweise die Weitervermietung, das Abhalten von Trainingskursen, Workshops und Turnieren und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der SportZ Ziegler GmbH möglich.

Die Inanspruchnahme der Sportflächen geschieht auf eigene Gefahr des Anmelders. Soweit der Anmelder bei der Inanspruchnahme Schäden erleidet, haftet die SportZ Ziegler GmbH nur insoweit, als diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diesbezüglich weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Barfußlaufen außerhalb der Sandfläche nicht ratsam ist, da es ein zusätzliches Verletzungsrisiko darstellt. Sollte trotzdem auf ein festes Schuhwerk verzichtet werden, so übernehmen wir für Verletzungen keine Haftung.

Grundsätzlich gilt: Spielen auf der Sandfläche auf eigene Gefahr.

Insbesondere gilt:
(a) Vor Spielanfang ist die Sandspielfläche, vor allem an der Außenseite liegende Spielflächen, auf "verschüttete" Gegenstände (z.B. Steine, vergessene Brillen, Spielzeug etc.) zu untersuchen und diese gegebenenfalls zu entfernen.
(b) Glas und andere zerbrechliche sowie scharfkantige Gegenstände sind auf der Sandfläche untersagt.
(c) Lebensmittel sind auf der Sandfläche verboten.
(d) Zum Schutz der Augen sollte eine spezielle Brille getragen werden. Eine Haftung der SportZ Ziegler GmbH wird im Falle von Verletzungen und Gesundheitsbeschädigungen aufgrund von Gefahren, die der Sandfläche, insbesondere dem Sand, innewohnen wie z.B. Staub, Allergien, Infektionen etc. ausgeschlossen.
(e) Die Sandfläche muss vor Spielbetrieb durch den Anmelder auf ausreichende Sandhöhe hin untersucht werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Beachvolleyball bzw. Beachsoccer Pfostenverankerung ausreichend tief im Sand vergraben sind und von den auf der Sandfläche befindlichen Gegenstände (insbesondere Pfosten) keine Gefahren ausgehen. Mängel dieser Art sind sofort dem Personal zu melden, um diese durch Aufschüttung oder andere geeignete Maßnahmen sofort beseitigen zu können.
(f) Die Benutzung der Sandfläche durch Kleinkinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder einer Begleitperson mit entsprechender Befugnis gestattet.
(g) Störungen des Spielbetriebes durch Bälle der angrenzenden Spielfelder sind zu beachten und berechtigen zu keiner Minderung der Nutzungsgebühr.
(h) Die Mitnahme von Speisen und Nicht-alkoholischen Getränken ist nur für den Eigenbedarf gestattet. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.

Das Rauchen auf den Sandflächen ist nicht gestattet.

Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung sowie Geld und aus den Umkleideschränken entwendete oder abhanden gekommene Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.

Der Nutzer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und dem Inventar der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Bei groben Verstößen gegen die öffentliche Ordnung sowie die selbstverständlichen Regeln des Anstandes ist das Personal ermächtigt, der betreffenden Person ein Hausverbot zu erteilen.

Der Anmelder und Nutzer erklärt mit der Aufnahme des Spielbetriebes, den Anforderungen der Inanspruchnahme des Spielbetriebes körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein.

Versäumt es der Anmelder, die angebotenen Spiel- und Trainingsmöglichkeiten ganz oder nur teilweise zu nutzen, entbindet ihn das nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der SportZ Ziegler GmbH. Bis 48 Stunden vor Spielantritt ist die Stornierung zulässig.

Ereignisse in Folge höherer Gewalt (z.B. Stromausfall...) berechtigen nicht zu einer Minderung der Platzmiete.

ACHTUNG Saisonstundenregelung:
Saisonstunden haben Vorrang, dh. wenn jemand nachträglich eine Saisonstunde bucht, die sich mit einer Einzelreservierung zeitlich überschneidet, muss die Einzelreservierung verschoben werden!

  • Einzelstunden können ab Saisonbeginn auf der jeweiligen Anlage online reserviert werden.

  • Prinzipiell müssen Einzelreservierungen bei Verhinderung bis 48 Stunden VOR Spielantritt abgesagt werden - einfach die Reservierung online löschen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Wetterklausel für Aussenanlagen: Wenn das Wetter nicht mitspielt (heftiger Regen und Temperaturen unter 16 Grad Celsius, Gewitter, Hagel, etc.), kann die Reservierung bis 1 Stunde vor Spielantritt abgesagt werden. Bei fehlender Absage sind wir berechtigt, den vollen Preis der Reservierung nachzufordern
  • Saisonstunden werden nur vom Beachvolley Wien Team ins Online Reservierungstool eingetragen werden.
  • Saisonstunden gelten für eine gesamte Saisondauer der jeweiligen Anlage jeweils zur selben Uhrzeit am selben Wochentag
  • Das „Wetterrisiko“ liegt bei Saisonstundenbuchungen bei den Saisongästen.

ACHTUNG Veranstaltungsvorbehalt:
SportZ Ziegler Gmbh/Beachvolley Wien hat das Recht, eine Platzreservierung bis 48 Stunden vor Spielantritt abzusagen, falls der Platz für eine Veranstaltung oder ähnliches benötigt wird. Im Normalfall kontaktieren wir eine Gruppe aber spätestens 2 bis 3 Wochen vor dem reservierten Termin. Bereits bezahlte Stunden werden refundiert.
Für Saisonstundengäste gilt dieselbe Regelung, beschränkt sich aber je nach Location auf eine maximale Anzahl von 3 Terminen pro Saison. SportZ Ziegler GmbH/Beachvolley Wien leistet in diesen Fällen eine anteilige Rückzahlung.